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Häufige Fragen ( FAQs )

Für Ihre Fragen, Wünsche und Probleme haben wir immer ein offenes Ohr. Einige der besonders häufig gestellten Fragen haben wir hier für Sie aufgeführt.

Abstellen von Kraftfahrzeugen

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  • Wo darf ich meine Fahrzeuge abstellen?

    Fahrzeuge dürfen nur auf den ausgewiesenen Stellplätzen abgestellt werden. Das Abstellen von Krafträdern in Fahrradkellern ist nicht gestattet. Das Waschen oder Reparieren der Fahrzeuge ist auf unseren Stellplätzen nicht gestattet.

Ärger mit Nachbarn

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  • Ich habe zum ersten Mal Ärger mit einem Nachbarn!

    Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn. Oftmals reicht ein kleiner, freundlicher Hinweis auf die Problematik aus.

  • Ich habe trotz zahlreicher Gesprächsversuche Probleme mit meinem Nachbarn!

    Sprechen Sie mit uns. Manchmal kann es helfen, wenn unparteiische Dritte die Problematik moderieren. Gerne führen wir mit allen Beteiligten ein klärendes Gespräch.

Auszug

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  • Wie lange ist meine Kündigungsfrist?

    Ihre Kündigungsfrist ist im Normalfall 3 Monate, wenn die Kündigung bis zum 3. Werktag bei uns vorliegt. Bei Altverträgen gelten teilweise kürzere Fristen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Frist für Sie gilt und wie der genaue Ablauf funktioniert, sprechen Sie uns einfach an.

  • Ich habe einen Nachmieter. Darf ich jetzt früher ausziehen?

    Gerne können Sie uns einen Nachmieter vorschlagen. Wenn nichts dagegen spricht, werden wir diesen gerne berücksichtigen, sind aber nicht verpflichtet diesen zu akzeptieren. Grundsätzlich ist es nach Einigung aber möglich in diesen Fällen vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden.

  • Muss ich Schönheitsreparaturen durchführen?

    Bei der Rückgabe der Wohnung fallen in der Regel Schönheitsreparaturen an, welche fachgerecht ausgeführt werden müssen. Welche Arbeiten Sie durchführen müssen, können Sie in Ihrem Dauernutzungsvertrag unter §4 Schönheitsreparaturen nachlesen. Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an unser Vermietungsteam.

  • Wohin mit den alten Möbeln?

    Es besteht die Möglichkeit einen kostenlosen Sperrmülltermin zu beantragen. Denken Sie also rechtzeitig daran. Gerne stimmen wir den Termin mit der GEM für Sie ab. Besonders kurzfristige Termine kosten in der Regel eine Gebühr.

Balkon

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  • Darf ich auf meinem Balkon grillen?

    Grillen ist mit einem Elektrogrill grundsätzlich erlaubt. Wie oft gegrillt werden darf ist jedoch umstritten. Ein bis drei Mal monatlich sollte in der Saison aber unkritisch sein. Voraussetzung ist jedoch immer, dass kein Qualm konzentriert in die Wohnung oder in die Schlafräume der Nachbarn zieht. Am besten vorher die Nachbarn informieren oder einladen und bitte Rücksicht nehmen.

  • Darf ich auf dem Balkon meine Wäsche trocknen?

    Das Wäschetrocknen auf dem Balkon ist gestattet, wenn es von außen nicht sichtbar ist (das heißt unterhalb der Brüstung).

Energiekosten sparen

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  • Wie lassen sich Energiekosten sparen?

    Es gibt zahlreiche Möglichkeiten Betriebskosten zu sparen und so Ihren Geldbeutel und die Umwelt zu schonen.
    Bei den heutigen, modernen Wohnungen ist ein häufigeres Lüften als bei Altbauten nötig. Moderne Wohnungen sind besonders gut gedämmt, um Heizkosten zu sparen. Eine stetige Luftzufuhr durch undichte Fenster ist somit nicht mehr vorhanden. Gerade deswegen ist das richtige Heizen und Lüften enorm wichtig, um eine Schimmelbildung zu vermeiden.
    Weitere Möglichkeiten sind zum Beispiel das Verwenden von energiesparenden LED-Lampen oder anderen effizienten Verbrauchsgeräten. Auch eine digitale Heizungs- und Lichtsteuerung zum Beispiel über ein Smartphone ist in der heutigen Zeit möglich. Sprechen Sie uns einfach an, um weitere Informationen zu diesem Thema zu erhalten.

  • Wie kann ich durch richtiges Heizen bei den Energiekosten sparen?

    Heizen Sie alle Räume kontinuierlich. Das Abschalten und Aufheizen kostet mehr Energie als eine gleichmäßige Beheizung.
    Halten Sie Türen zu weniger beheizten Räumen wie einer Abstellkammer geschlossen um zu vermeiden, dass die warme und feuchte Luft in das kältere Zimmer führt und sich die Feuchtigkeit hier absetzt.
    Vermeiden Sie Möbel oder Vorhänge vor den Heizkörpern. Vermeiden Sie ebenfalls das Stellen großer Möbel an Außenwänden, da hier die Luftzufuhr unterbrochen wird und es durch eine kalte Wandoberfläche zur Feuchtigkeitsbildung kommen wird. Die Wandoberfläche sollte nie kälter als 15 Grad sein, da sonst Wasser an der Oberfläche kondensieren wird und zur Schimmelbildung führt.

  • Wie kann ich durch richtiges Lüften bei den Energiekosten sparen?

    Lüften Sie täglich mehrmals zwischen 5 und 30 Minuten mit vollständig geöffneten Fenstern. Gekippte Fenster verschwenden Heizenergie und sind für einen richtigen Luftaustausch wirkungslos.
    Lüften Sie unverzüglich nach dem Baden oder Duschen und halten Sie die Türen zu den anderen Räumen geschlossen um zu vermeiden, dass die Feuchtigkeit in die anderen Räume zieht.

Garten

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  • Darf ich ein Gartenhaus errichten? Darf man einen Teich anlegen oder ein Schwimmbad bauen?

    Die Errichtung eines Garten-/Gerätehauses gehört nicht zur vertraglich vereinbarten Nutzung des Gartens und bedarf der Zustimmung der GeWoGe 1897. Die Anlage eines Teiches ist bei unseren Liegenschaften vertraglich untersagt. Der Bau eines Schwimmbades stellt eine bauliche Veränderung dar und muss auf jeden Fall von der GeWoGe 1897 genehmigt werden.

  • Darf im Garten gegrillt werden?

    Grillen im Garten ist grundsätzlich erlaubt. Wie oft gegrillt werden darf, ist jedoch umstritten. Ein bis drei mal monatlich sollte in der Saison aber unkritisch sein. Voraussetzung ist jedoch immer, dass kein Qualm konzentriert in die Wohnung oder in die Schlafräume der Nachbarn zieht. Am besten vorher die Nachbarn informieren oder einladen und bitte Rücksicht nehmen.

  • Darf vorhandene Bepflanzung entfernt werden?

    Für die Bearbeitung (Veränderung und Entfernung) der von der GeWoGe 1897 angelegten Bepflanzung ist deren Einverständnis erforderlich. Selbst gepflanzte Sträucher und Bäume darf das Mitglied bearbeiten und/oder entfernen.

  • Dürfen Bäume oder Hecken gepflanzt/angelegt werden?

    Das Pflanzen von Bäumen, Sträuchern, Hecken und/oder schnellwachsender Pflanzenarten (in der Regel ab ca. 1,50 Meter Höhe) bedarf ausdrücklich der Zustimmung der GeWoGe 1897.

  • Dürfen Sichtschutzzäune errichtet werden?

    Die Errichtung eines Sichtschutzzaunes ist eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung der GeWoGe 1897 bedarf. Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit ist, dass den anderen Mitgliedern durch die Veränderung kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht.

  • Gartenparty - Darf ich im Garten feiern?

    Gegen Gartenfeste in einem typischen Wohngebiet können Nachbarn im Regelfall nichts sagen. Zumal dann, wenn nach 22 Uhr Zimmerlautstärke eingehalten wird. Am besten auch hier vorher die Nachbarn informieren oder einladen und bitte Rücksicht nehmen.

  • Gartenpflege - Welche Arbeiten müssen ausgeführt werden?

    In der Regel einfache Arbeiten wie Rasenmähen, Beete umgraben, Unkraut jäten und, falls erforderlich, Schneiden von Bäumen und Sträuchern.

    Hinweis: Das Mitglied macht sich bei übernommener Verpflichtung zur Gartenpflege schadenersatzpflichtig, wenn er den Garten nicht nur wild wachsen, sondern verwildern und verkommen lässt. Dies kann unter Umständen auch zu einer Kündigung des Dauernutzungsvertrages führen.

  • Mein Nachbar hat eine hohe Hecke - Darf er/sie das?

    Aus Gründen der Rücksichtnahme sollte man sich mit seinen Nachbarn abstimmen, um Streitigkeiten vorzubeugen. In der Regel sollte die Hecke bei dichter Bebauung nicht höher als 1,50 Meter sein, damit auch der Nachbar noch Sonne in seinem Garten hat. Der Gesetzgeber gibt klare Anweisungen, was die Höhe in Bezug auf den Abstand zur Bebauung regelt.

    Die gesetzlichen Vorgaben hierzu finden sich im Nachbarrechtsgesetz NRW §41 ff.

  • Was ist bei Vertragsende zu beachten?

    Der Nutzer ist dazu verpflichtet, den Garten in einem ordentlichen Pflegezustand zurück zu geben.

  • Wie darf ich meinen Garten gestalten?

    Hier sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt, solange die anderen Mitglieder nicht negativ hierdurch beeinträchtigt werden. Man kann den Charakter eines Gartens, etwa eines Ziergartens, in einen ökologischen Garten verändern oder andere Blumensorten pflanzen.

    Grenzt der Garten an eine Straße oder an einen Fußgängerweg, so sind Bestimmungen über Baumbewuchs, Heckenwuchs etc. zu beachten, die bei der örtlichen Verwaltung erfragt werden können.

Gefahrenstoffe

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  • Was darf gelagert werden?

    Die Lagerung von giftigen, feuergefährlichen oder sonstigen gefährlichen Stoffen ist untersagt.

Haustiere

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  • Darf ich Haustiere halten?

    Hier muss man unterscheiden. „Kleine“ Haustiere, wie z.B. einen Hamster oder ein Goldfisch dürfen in unseren Wohnungen gehalten werden. Andere Tiere dürfen nicht ohne unsere ausdrückliche Genehmigung in unseren Wohnungen gehalten werden.
    Ausdrücklich nicht gestattet sind z.B. Kampfhunde, giftige Schlangen oder andere Tiere, die eine Gefahr darstellen können.

Kündigung

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  • Wie lange ist meine Kündigungsfrist?

    Ihre Kündigungsfrist ist im Normalfall 3 Monate, wenn die Kündigung bis zum 3. Werktag bei uns vorliegt. Bei Altverträgen gelten teilweise kürzere Fristen. Wenn Sie sich nicht sicher sind welche Frist für Sie gilt und wie der genaue Ablauf funktioniert, sprechen Sie uns einfach an.

  • Ich habe einen Nachmieter. Darf ich jetzt früher ausziehen?

    Gerne können Sie uns einen Nachmieter vorschlagen. Wenn nichts dagegen spricht, werden wir diesen gerne berücksichtigen, sind aber nicht verpflichtet diesen zu akzeptieren. Grundsätzlich ist es nach Einigung aber möglich in diesen Fällen vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden.

Laminat verlegen

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  • Darf ich Laminat verlegen?

    Bei der Verlegung von Laminat gibt es meist zwei Problematiken. Zum einen die lautere Geräuschkulisse beim Trittschall und zum anderen müssten hierfür in der Regel die Türen gekürzt werden. Dieser Eingriff darf nicht ohne Absprache und Abstimmung mit uns vorgenommen werden.

Renovierung, Schönheitsreperaturen

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  • Welche Schönheitsreperaturen müssen ausgeführt werden?

    Während der Nutzungsdauer und/oder bei der Rückgabe der Wohnung fallen Schönheitsreparaturen an, welche fachgerecht ausgeführt werden müssen. Welche Arbeiten Sie durchführen müssen, können Sie in Ihrem Dauernutzungsvertrag unter §4 Schönheitsreparaturen nachlesen. Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an unser Vermietungsteam.

Satellitenschüssel

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  • Darf ich meine private Sattelitenschüssel anbringen?

    In allen unserer Häuser stellen wir eine gemeinschaftliche Versorgung für TV und Rundfunk zur Verfügung. Eigene Sattelitenschüsseln werden nicht genehmigt, es sei denn, diese sind von außen nicht sichtbar. Wenn Sie weitere Sender beziehen möchten, gibt es auch Möglichkeiten ohne Sattelitenschüssel, sprechen Sie uns an.

Schimmel

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  • Wie vermeide ich Schimmel?

    Bei den heutigen, modernen Wohnungen ist ein häufigeres Lüften als bei Altbauten nötig. Moderne Wohnungen sind besonders gut gedämmt, um Heizkosten zu sparen. Eine stetige Luftzufuhr durch undichte Fenster ist somit nicht mehr vorhanden. Gerade deswegen ist das richtige Heizen und Lüften enorm wichtig um eine Schimmelbildung zu vermeiden.

    1. Heizen Sie alle Räume kontinuierlich. Das Abschalten und Aufheizen kostet mehr Energie als eine gleichmäßige Beheizung.
    2. Halten Sie Türen zu weniger beheizten Räumen wie einer Abstellkammer geschlossen um zu vermeiden, dass die warme Luft die feuchte Luft in das kältere Zimmer führt und sich die Feuchtigkeit hier absetzt.
    3. Vermeiden Sie Möbel oder Vorhänge vor den Heizkörpern. Vermeiden Sie ebenfalls das Stellen großer Möbel an Außenwänden, da hier die Luftzufuhr unterbrochen wird und es durch eine kalte Wandoberfläche zur Feuchtigkeitsbildung kommen wird. Die Wandoberfläche sollte nie kälter als 15 Grad sein, da sonst Wasser an der Oberfläche kondensieren wird und zur Schimmelbildung führt.
    4. Lüften Sie täglich mehrmals zwischen 5 und 30 Minuten mit vollständig geöffneten Fenstern. Gekippte Fenster verschwenden Heizenergie und sind für einen richtigen Luftaustausch wirkungslos.
    5. Lüften Sie unverzüglich nach dem Baden oder Duschen und halten Sie die Türen zu den anderen Räumen geschlossen um zu vermeiden, dass die Feuchtigkeit in die anderen Räume zieht.
  • Ich habe Schimmel entdeckt. Was soll ich tun?

    Melden Sie sich unverzüglich bei uns.

Schlüssel

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  • Sie benötigen weitere Schlüssel oder haben Ihre verloren?

    Wir lassen Ihnen auf Ihre Kosten weitere Schlüssel oder Ersatzschlüssel anfertigen. Nutzen Sie einfach unser Formular.

Treppenhausreinigung

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  • Wer übernimmt die Reinigung?

    Zur Reinigung und Sauberhaltung der Hauszugänge, der Treppenhäuser, der Gemeinschaftsräume sowie der gemeinsamen Hofflächenhaben haben alle Hausbewohner beizutragen.

  • Ich kann die Reinigung vorübergehend nicht übernehmen!

    Bei vorübergehender Abwesenheit, Krankheit oder sonstiger Verhinderung hat das Mitglied für entsprechende Ableistung der Pflege- und Reinigungspflichten zu sorgen.

  • Wer ist für die Reinigung welcher Bereiche verantwortlich?

    Die Bewohner der Erdgeschosswohnungen reinigen den Erdgeschossflur und die zum Erdgeschoss führenden Stufen oder Treppen. Die Bewohner der Geschosswohnungen reinigen die Treppe vom tiefer gelegenen Geschoss bis zu ihrem Geschoss und die dazu gehörigen Podeste.
    Die Reinigung soll sich nicht nur auf die Pflege von Treppenstufen beschränken,sondern Geländer, Türen, Sockel, Wände, Decken und Fenster einschließen. Treppen dürfen nicht gebohnert werden. An der mindestens wöchentlich durchzuführenden Reinigung des Kellertreppenhauses sowie des Treppenhauses zum nicht ausgebauten Dachgeschossbeteiligen sich alle Parteien in regelmäßigem Wechsel oder nach Absprache.

  • Wie oft muss gereinigt werden?

    Die Reinigung muß mindestens einmal wöchentlich vorgenommen werden. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung gilt das Verursacherprinzip, soweit dieser ermittelt werden kann. Wohnen mehrere Parteien in einem Geschoss, so wechseln sie sich in der Reinigung ab.
    Trockenböden im Dachgeschoß und Trockenräume im Keller sind wenigstens einmal monatlich gründlich, möglichst feucht, zu säubern und zwar von allen Hausbewohnern wechselweise, auch von den Parteien, die auf eine Benutzung verzichten.

Untervermietung

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  • Darf ich meine Wohnung an andere vermieten?

    Nur mit vorheriger Zustimmung. Wenn keine besonderen Gründe dagegen sprechen, wird die Genehmigung in der Regel erteilt. Eine Vermietung ohne Genehmigung kann bis zu einer Kündigung führen.

Wäsche trocknen

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  • Darf ich Wäsche in meiner Wohnung trocknen?

    Das Trocknen von Wäsche innerhalb der Wohnung ist mit erhöhter Feuchtigkeitsabgabe verbunden und kann zu Schimmel in der Wohnung führen. Sollten keine Trockenräume vorhanden sein, auf die Sie ausweichen können, achten Sie bitte hierbei darauf, richtig zu lüften.

  • Wo darf ich meine Wäsche trocknen?

    Am besten, soweit vorhanden, in den gemeinschaftlichen Trockenräumen. Das Wäschetrocknen auf dem Balkon ist gestattet, wenn es von außen nicht sichtbar ist (das heißt unterhalb der Brüstung).

Winterdienst

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  • Ich möchte den Winterdienst selbst übernehmen. Welche Aufgaben sind zu erledigen?

    Um die Betriebskosten niedrig zu halten, möchten viele Mitglieder den Winterdienst selbst übernehmen. In der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Mönchengladbach ist der Winterdienst wie folgt geregelt:

    1. Der Gehweg muss in der für Fußgänger erforderlichen Breite von ca. 1,50 m geräumt werden und anschließend bestreut werden (so dass sich zwei Fußgänger gefahrlos begegnen können).
    2. Wenn es nachts geschneit hat oder Glätte entstanden ist, muss an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein.
    3. Tagsüber ist in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach Entstehen der Glätte zu Räumen und zu Streuen.
  • Wer haftet im Schadensfall durch Glatteis?

    Kommt das Mitglied seinen übertragenen Pflichten nicht nach, haftet es für eingetretene Schäden infolge eines Sturzes wegen Glatteis.

Zählerablesung

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  • Kann ich den Zählerablesungtermin frei wählen?

    Die Zählerablesung erfolgt durch Fremdfirmen auf deren Termine wir keinen Einfluss haben. In der Regel findet diese einmal jährlich in der Zeit von November bis Februar statt. Es empfiehlt sich bei den vorgegebenen Terminen vor Ort zu sein oder bei einem Nachbar die Schlüssel zu hinterlegen. Individuelle Termine sind leider mit Kosten verbunden.

Weitere Fragen

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  • Ist das Anbringen von Schildern erlaubt?

    Das Anbringen von Schildern (ausgenommen übliche Namensschilder an den dafür vorgesehenen Stellen), Aufschriften oder Gegenständen jeglicher Art in gemeinschaftlichen Räumen, am Hause oder der Aufstellung auf dem Grundstück ist nur nach vorheriger Zustimmung erlaubt.

  • Darf ich Umbauten vornehmen?

    Bauliche Veränderungen am Haus, an der Außenfassade sowie in den allgemein genutzten Räumen (wie z.B. in Hausfluren, Wasch-/Trockenräumen, Kellern oder Fahrradkellern) ist nicht gestattet. Umbauten, Anbauten und Einbauten sowie Installationen, welche die überlassene Wohnung, Anlagen oder Einrichtungen verändern, dürfen ebenfalls nur mit Zustimmung vorgenommen werden.

Ist Ihre Frage nicht dabei? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.