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Organe der Genossenschaft

Die Genossenschaftsorgane umfassen den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Mitgliederversammlung. Sie sind fester Bestandteil jeder eingetragenen Genossenschaft.

Vorstand + Aufgaben

 

Der Vorstand ist das Leitungsorgan.

  • Leitung der Genossenschaft in eigener Verantwortung
  • Vertretung der Genossenschaft nach außen
  • Führung der Geschäfte der Genossenschaft
  • Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Rechnungswesens
  • Führung der Mitgliederliste
  • Finanz-, Investitions- und Personalplanung
  • Reporting

Aufsichtsrat + Aufgaben

 

Der Aufsichtsrat ist das Kontrollund Beratungsorgan.

  • Bestellung des Vorstandes
  • Förderung, Beratung und Überwachung des Vorstandes in seiner Geschäftsführung
  • Vertretung der Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern
  • Kenntnisnahme der Inhalte der Prüfungsberichte
  • Leitung der Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das Organ für Grundsatzentscheidungen und wird auch als das „Parlament“ der Genossenschaft bezeichnet.

Hier kann jedes Mitglied teilnehmen und so die Genossenschaft aktiv mitgestalten.

 

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  • Feststellung des Jahresab schlusses (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Entscheidung über Verwendung des Bilanzgewinnes
  • Entscheidungen über Änderungen der Satzung
  • Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates
  • Wahl des Aufsichtsrates